Nachzahlung
Nachzahlung
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen, können Sie in die Säule 3a einzahlen und so gezielt für Ihre Altersvorsorge oder für Wohneigentum sparen.
Die jährlichen Einzahlungen sind gesetzlich begrenzt. Wird der maximale Beitrag in einem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft, entsteht eine Beitragslücke. Nun können solche Lücken nachträglich geschlossen werden können.
Seit 1. Januar 2026 besteht somit die Möglichkeit, Einzahlungen für Beitragslücken ab dem Jahr 2025 nachzuholen. Dadurch können Sie Ihr Vorsorgekapital zusätzlich stärken und weiterhin von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Voraussetzungen für eine Nachzahlung
Eine Nachzahlung ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:
- In den letzten zehn Jahren vor dem aktuellen Jahr wurde nicht in jedem Jahr der maximale 3a-Beitrag einbezahlt.
- Die Beitragslücke muss ab dem Jahr 2025 entstanden sein (frühere Jahre können nicht berücksichtigt werden).
- Im Jahr der ursprünglichen Beitragslücke bestand ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen oder es wurden Taggelder der Arbeitslosenversicherung bezogen.
- Im aktuellen Steuerjahr wurde der maximale ordentliche 3a-Beitrag bereits einbezahlt.
- Für das entsprechende Beitragsjahr wurde noch keine Nachzahlung vorgenommen.
- Es wurden noch keine Altersleistungen aus der Säule 3a bezogen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine Nachzahlung grundsätzlich vorgenommen werden.
Wie funktioniert eine Nachzahlung?
Wenn Sie eine Beitragslücke schliessen möchten, wenden Sie sich an Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater. Ihre Beraterin oder ihr Berater unterstützt Sie gerne und prüft Ihr persönliches Nachzahlungspotenzial.
Für die Berechnung benötigen wir folgende Angaben:
- für welches Beitragsjahr die Nachzahlung erfolgen soll
- auf welches 3a-Konto die Einzahlung erfolgen soll
- Ihre Sozialversicherungsnummer (AHV-Nr.)
- Ob Sie BVG-versichert sind (ansonsten ist uns der persönliche Maximalbetrag mitzuteilen)
Zusätzlich bestätigen Sie im Rahmen der Anfrage:
- dass Sie im aktuellen Jahr den maximalen 3a-Beitrag bereits einbezahlt haben
- dass Sie im Jahr der Beitragslücke ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt haben
- dass für das entsprechende Jahr noch keine Nachzahlung erfolgt ist
- bei Personen über 60 Jahren zusätzlich, ob bereits Leistungen aus der Säule 3a bezogen wurden
Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater berechnet anschliessend Ihr mögliches Nachzahlungspotenzial. Danach können Sie den gewünschten Betrag für die Einzahlung festlegen. Abschliessend erhalten Sie einen entsprechenden Einzahlungsschein für die Nachzahlung.