Vorsorge 3. Säule
Vorsorge 3. Säule
Für Personen, die freiwillig und individuell ihre finanzielle Unabhängigkeit im Alter sichern möchten.
Auf einen Blick
- Jährliche Einzahlung (bis Maximalbetrag) von steuerbarem Einkommen abzugsfähig
- Keine Einkommens- und Verrechnungssteuer auf Zinserträgen
- Während Laufzeit keine Vermögenssteuer auf Kapital
- Reduzierter Steuersatz bei Kapitalauszahlung
- Je nach Domizilkanton mehrere Vorsorgekonti lohnenswert
- Gestaffelter Kapitalbezug (Steuervorteil)
Vorsorgekonto 3a
Vorsorgebroschüre
Zinssätze
Dienstleistungen und Preise
Vorteile
Anbieter
Privor 3a
- Cash und/oder Anlagelösung
- Sitz der Stiftung im Kanton Bern
Pens3a
- Cash- und/oder Anlagelösung
- Sitz der Stiftung im Kanton Schwyz
Nachzahlung
Der Bundesrat hat entschieden, dass ab 2025 entstehende Beitragslücken in der 3. Säule nachträglich gefüllt werden können. Nachzahlungen sind seit Januar 2026 möglich.
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Gerne nehmen wir Ihre Angaben entgegen, damit wir die Eröffnung vorbereiten können.
Fragen und Antworten zur Vorsorge 3a
Die Säule 3a ist an gesetzliche Auflagen gebunden, geniesst dafür aber Steuervorteile. Die Säule 3b ist flexibler (jederzeit auflösbar), dafür sind die Steuervorteile beschränkt. Beide Vorsorgelösungen werden sowohl in Form von Bank- als auch Versicherungsprodukten angeboten.
Die Laufzeit der Säule 3b ist frei wählbar und der Zugriff ist jederzeit möglich. Die Vorsorge Säule 3a ist an eine bestimmte Laufzeit gebunden, der vorzeitige Bezug nur unter bestimmten Bedingungen möglich (Wohneigentum, selbständige Erwerbstätigkeit, Übertrag Pensionskasse, Verlassen der Schweiz, Bezug einer ganzen IV-Rente).
Mit verschiedenen Vorsorgekonten in der Grösse von etwa CHF 50'000 steht man steuerlich in allen Kantonen der Schweiz gut da.
Als Selbständiger ohne Mitarbeitende können Sie sich bei der Pensionskasse Ihres Berufsverbandes oder über den Verband einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen, gründen Sie eine Vorsorgeeinrichtung oder schliessen sich einer Sammelstiftung an.
Als Selbständiger ohne Mitarbeitende können Sie mit der Vorsorge Säule 3a jährlich maximal 20% (bis maximal CHF 36’288) auf Ihr Vorsorgekonto einzahlen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie keiner Pensionskasse angehören.
Die Wertschriftenlösung unterliegt Kursschwankungen. Dadurch entsteht eine höhere Renditechance, aber auch ein höheres Risiko.
- Maximal CHF 7’258 als Erwerbstätiger mit Pensionskasse
- Maximal CHF 36’288 (oder 20% des AHV-pflichtigen Nettoeinkommens) als Selbständigerwerbender ohne Pensionskasse.
Die Höhe der Beiträge wird vom Bundesrat festgelegt. Sie werden in der Regel von der AHV abgeleitet und alle zwei Jahre überprüft.
Die Kontolösung Privor 3a bieten wir kostenlos an. Für das Wertschriftensparen erheben wir eine Depotgebühr von 0.3% p.a. Der Kauf und Verkauf von Fondsanteilen ist kostenlos und jederzeit möglich.
Ein ordentlicher Bezug der Vorsorge Säule 3a ist frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Alter erlaubt und spätestens bei der Pensionierung vorgeschrieben.
Ein vorzeitiger Bezug der gebundenen Vorsorge Säule 3a ist in folgenden Fällen möglich:
- Finanzierung von Wohneigentum
- Einkauf in die eigene Pensionskasse (berufliche Vorsorge)
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Endgültiges Verlassen der Schweiz
- Bezug einer ganzen Invalidenrente
Das Vorsorgeguthaben wird gemäss Reglement an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Je nach Reglement können Änderungen der Anspruchsberechtigten vorgenommen werden.
Tipp: Für Patchwork Familien oder unverheiratete Paare empfiehlt sich, dies mit der Vorsorgeeinrichtung zu regeln.
Neben dem Abzug des jährlichen Beitrags in die Vorsorgelösung sind auch die Kapitalzuwächse (Zins oder Wertsteigerung bei Wertschriftenlösungen) steuerfrei. Steuerlich sinnvoll ist es, mehrere gebundene Säule 3a-Konten zu eröffnen. Diese können fünf Jahre vor dem AHV-Rentenalter gestaffelt aufgelöst werden. Damit können die anfallenden Kapitalleistungssteuern optimiert werden. In den meisten Kantonen werden CHF 50’000 anteilsmässig tiefer besteuert als ein Bezug von CHF 150’000.
Grundsätzlich kann jeder die Säule 3a nutzen, der in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Zusätzlich steht sie Personen offen, die Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen. Die Säule 3a ist fakultativ.