Kapitaleinzahlungskonto
Kapitaleinzahlungskonto
Gründen leicht gemacht
Sie möchten eine Aktiengesellschaft oder GmbH gründen oder eine Kapitalerhöhung vornehmen? Eröffnen Sie schnell und einfach ein Kapitaleinzahlungskonto. Die Abwicklung erfolgt sicher und unbürokratisch.
Mit dem zinslosen Kapitaleinzahlungssperrkonto erfüllen Sie die Vorschriften des Obligationenrechts und erhalten eine anerkannte Bestätigung unserer Bank.
Das Kapitaleinzahlungssperrkonto wird nur in Schweizer Franken geführt und nicht verzinst. Es besteht kein Anspruch auf die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungssperrkontos und die Sparkasse Schwyz AG behält sich das Recht vor, eingegangene Anträge abzulehnen.
Merkblatt
Eröffnung Kapitaleinzahlungssperrkonto
Fragebogen KMU-Kontoeröffnung
Dienstleistungen und Preise
Vorteile
Gründen leicht gemacht
Wir begleiten Sie in den nächsten 5 Schritten.
Sie können uns Ihren vollständig ausgefüllten Antrag zur Eröffnung eines Kapitaleinzahlungssperrkontos sowie den Fragebogen zur Geschäftseröffnung unterschrieben zustellen.
- Bei der Gründung muss diejenige Person identifiziert werden, welche die Gründung bei der Bank anmeldet (Eröffner).
- Bei bestehenden Kapitalgesellschaften ist der Antrag durch eine zeichnungsberechtigte Person zu unterschreiben.
Sobald das Antragsformular sowie der Fragebogen zur Geschäftseröffnung erfolgreich geprüft werden konnten, teilen wir Ihnen mittels der Kontoeröffnungsbestätigung die Kontonummer des eröffneten Kapitaleinzahlungssperrkontos mit.
Anschliessend bitten wir Sie, die gewünschte Aktien- bzw. Stammeinlage auf das Kapitaleinzahlungssperrkonto zu überweisen (Achtung: nur in Ausnahmen Bareinzahlungen möglich).
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft sowie die Kapitalerhöhung oder Nach-/Vollliberierung bedürfen einer öffentlichen Beurkundung. Nach Einzahlung des entsprechenden Betrages erstellt Ihnen die Sparkasse Schwyz AG die Einzahlungsbestätigung in gewünschter Anzahl und versendet diese an Sie oder direkt an die Gesellschaft.
Sobald der Eintrag der Gesellschaft bzw. der Kapitalerhöhung im Handelsregister (SHAB Publikation oder Original Handelsregisterauszug) stattgefunden hat, darf das einbezahlte Kapital wieder freigegeben werden. Gerne beraten wir Sie bezüglich der Geschäftskontoeröffnung und den Zusatzprodukten wie E-Banking, Karten etc.