Vorsorgeauftrag
Vorsorgeauftrag
Exklusiv für Kunden der Sparkasse Schwyz AG
Eine Urteilsunfähigkeit kann schnell und unerwartet eintreten, beispielsweise bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall. Im Vorsorgeauftrag legen Sie selbstbestimmend fest, was passiert, falls Sie urteilsunfähig werden sollten. Sie setzen darin eine Vertrauensperson ein, die sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten kümmert, Sie im Rechtsverkehr vertritt und um Ihr persönliches Wohl sorgt.
Besteht bei Eintritt der Urteilsunfähigkeit kein gültiger Vorsorgeauftrag und es stehen wichtige Entscheidungen an, muss allenfalls die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einbezogen und unter Umständen sogar eine Beistandschaft angeordnet werden.
Ein Vorsorgeauftrag ist für jede volljährige Person sinnvoll. Weil Konkubinatspaare kein gesetzliches Vertretungsrecht haben, ist die Errichtung eines Vorsorgeauftrages im Speziellen für diese relevant. Aber auch Ehepaare können sich nicht umfassend vertreten. Das Vertretungsrecht für Ehegatten beinhaltet lediglich Rechtshandlungen, die zur Deckung des Unterhaltsbedarf üblicherweise erforderlich sind, die ordentliche Verwaltung des Einkommens und der übrigen Vermögenswerte sowie nötigenfalls die Befugnis, die Post zu öffnen und zu erledigen. Für eine uneingeschränkte Vertretung eines urteilsunfähigen Ehegatten muss ebenfalls rechtzeitig ein Vorsorgeauftrag errichtet werden.
Damit Sie eine Vorlage für die eigenhändige Errichtung des Vorsorgeauftrages haben, erstellen wir Ihnen diese gerne nach einem persönlichen Gespräch. Sofern Sie den Vorsorgeauftrag nicht von Hand schreiben möchten oder können, organisieren wir Ihnen gerne dessen öffentliche Beurkundung bei einer Urkundsperson.
Gebühren
Nach Vereinbarung, üblicher Stundenansatz CHF 100.00
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Gerne geben Ihnen unsere Vorsorgeberater weitere Auskunft.