3-Säulen-Prinzip

041 819 02 50
Kontaktformular
Termin
Standorte
Häufige Fragen

3-Säulen-Prinzip

In der Schweiz ist die Vorsorge auf drei Säulen aufgebaut. Deren Ziel ist, im Alter bzw. im Fall von Invalidität den gewohnten Lebensstandard zu garantieren. Im Todesfall des Versicherungsnehmers sollen dessen Hinterbliebene abgesichert sein.

Die drei Säulen kurz erklärt

Das Schweizer Vorsorgesystem kombiniert staatliche, berufliche und private Vorsorge. Jede Säule erfüllt eine eigene Aufgabe und gemeinsam sorgen sie für eine umfassende finanzielle Absicherung in allen Lebenslagen.

Deckung der Existenzbedürfnisse
AHV und IV bilden die erste Säule im Schweizer Vorsorgesystem. Zusammen mit allfälligen Ergänzungsleistungen (EL) sollen sie als staatliche Vorsorge die Existenz sichern. Die erste Säule ist für alle obligatorisch.

Sicherung des gewohnten Lebensstandards
Die Pensionskasse, die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG) bilden die zweite Säule. Zusammen mit der AHV soll sie mindestens 60% des zuletzt bezogenen Lohnes absichern und damit den gewohnten Lebensstandard erhalten. Der zweiten Säule müssen sich nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anschliessen.

Individuelle Ergänzung
Die dritte Säule dient der individuellen Selbstvorsorge und ist freiwillig. Im Unterschied zum herkömmlichen Sparen ist sie teilweise steuerlich begünstigt. Die Säule 3a bezeichnet die gebundene Vorsorge, die Säule 3b sämtliche weiteren Sparaktivitäten zum Zweck der Vorsorge. Mit der 3. Säule lassen sich Vorsorgelücken gezielt schliessen.

Kontakt und Beratung