Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

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Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele

1. Allgemein

Das Gewinnspiel wird von der Sparkasse Schwyz AG über den offiziellen Instagram-Account veranstaltet. Je nach Gewinnspiel erfolgt die Teilnahme entweder direkt auf Instagram oder über eine auf Instagram verlinkte Landingpage der Sparkasse Schwyz AG. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.

2. Über das Gewinnspiel

Die Teilnahme erfolgt je nach Gewinnspiel durch eine oder mehrere der folgenden Aktionen:

  • Beitrag liken und/oder
  • Beitrag kommentieren (z. B. eine im Beitrag gestellte Frage beantworten) und/oder
  • Ein Foto mit dem im Beitrag genannten Hashtag posten oder taggen und/oder
  • Das Wettbewerbsformular auf der verlinkten Landingpage ausfüllen

Das Teilen von Inhalten über die eigene Chronik oder andere Instagram-Funktionen erhöht die Gewinnchancen nicht. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Instagram.

3. Teilnahmeberechtigung

Das Gewinnspiel beginnt und endet gemäss den Angaben im Beitrag auf Instagram bzw. gemäss den auf der Website der Sparkasse Schwyz AG genannten Wettbewerbsbedingungen. Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Instagram-Profil der Teilnehmenden muss öffentlich sein, ansonsten sind ihre Wettbewerbseinsendungen nicht sichtbar.

4. Gewinne und Gewinnermittlung

Die Preise für die Gewinnspiele werden über den offiziellen Instagram-Account kommuniziert und entsprechen der Beschreibung im Beitrag. Die Preise können entweder persönlich bei der Sparkasse Schwyz AG abgeholt oder per Post zugestellt werden.

Die Gewinnerermittlung erfolgt per Zufallsprinzip oder nach den im Beitrag genannten Kriterien. Bei Kreativ-Fragen oder Fotowettbewerben kann eine Jury über die Gewinner bestimmen.

Für Inhalte in den Kommentaren sind die Teilnehmenden verantwortlich. Über den Wettbewerb wird – ausser mit der Gewinnerin oder dem Gewinner – keine Korrespondenz geführt. Falls nötig, behält sich die Sparkasse Schwyz AG das Recht vor, den ursprünglich ausgelosten Gewinn durch einen gleichwertigen Gewinn zu ersetzen.

Zur Sicherstellung einer fairen Teilnahme behält sich die Sparkasse Schwyz AG das Recht vor, die Identität der Gewinnerin, des Gewinners vor der Aushändigung des Gewinns zu überprüfen.

5. Kontaktaufnahme

Die Gewinnerinnen und Gewinner werden per Instagram-Direktnachricht (DM) von der Sparkasse Schwyz AG kontaktiert. Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, wird eine neue Gewinnerin oder ein neuer Gewinner bestimmt. Bei Teilnahme via Landingpage kontaktiert die Sparkasse Schwyz AG die Gewinnerin oder den Gewinner per E-Mail oder Telefon.

Die im Rahmen des Wettbewerbs erhobenen Daten werden ausschliesslich zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Gewinnabwicklung erforderlich (z.B. Versand). Es gelten die allgemeinen Datenschutzrichtlinien der Sparkasse Schwyz AG.

6. Ausschluss von der Teilnahme

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

  • Mitarbeitende der Sparkasse Schwyz AG
  • Gewinnspielvereine oder automatisierte Gewinnspieldienste
  • Personen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstossen oder Manipulation versuchen

Die Sparkasse Schwyz AG ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschliessen, sofern berechtigte Gründe, wie zum Beispiel Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, versuchte Manipulation usw., vorliegen, und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

7. Keine Verbindung zu Instagram

Die Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Instagram und werden in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an Instagram zu richten, sondern an die Sparkasse Schwyz AG.

8. Recht zum Abbruch oder zur Änderung

Die Sparkasse Schwyz AG behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit anzupassen oder abzubrechen, insbesondere wenn eine ordnungsgemässe Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Schwyz. Es gilt das Schweizer Recht.