Weitere Dienstleistungen
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Weitere Dienstleistungen im Bereich Sicherheiten und Garantien.
Zahlungsversprechen
Finanzieren Sie einen Liegenschaftskauf aus Eigenmitteln?
Wir erstellen für Sie ein Zahlungsversprechen, das der Verkäuferschaft die Sicherheit gibt, dass die Zahlung unter den vereinbarten Bedingungen garantiert erfolgt. Für eine Gebühr von CHF 250.00 stellen wir das Dokument aus und sorgen für maximale Verlässlichkeit bei Ihren Transaktionen.
Garantien / Kautionen
Wer einen Vertrag abschliesst, möchte sicher sein, dass sein Vertragspartner die vereinbarten Leistungen auch einhält. Bankgarantien bieten eine verlässliche Absicherung und stärken das Vertrauen zwischen den Parteien.
Müssen Sie Ihre Leistungsfähigkeit oder Bonität gegenüber Dritten nachweisen? Wir beraten Sie gerne zu den gängigen Garantiearten – etwa Anzahlungs-, Erfüllungs-, Gewährleistungs-, Kreditsicherungs-, Mietzins- oder Zahlungsgarantien.
Für die Ausstellung einer Garantie fällt eine Kautionskommission an. Diese richtet sich nach der Art und Laufzeit der Garantie sowie nach dem Umfang der Sicherstellung.
Bürgschaftsgenossenschaft OST-SÜD
Um die Kreditvergabe insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu erleichtern, arbeiten wir mit der Bürgschaftsgenossenschaft BG OST-SÜD zusammen. Diese übernimmt Bürgschaften zugunsten unserer Bank, wenn bei kommerziellen Krediten die üblichen Sicherheiten nicht vorhanden sind oder einzelne Kreditvoraussetzungen nicht vollständig erfüllt werden. Dank dieser Partnerschaft erhalten Unternehmen auch dann Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, wenn klassische Bonitätskriterien nicht ausreichen. Die Bürgschaft dient als ergänzende Sicherheit und ermöglicht eine verantwortungsvolle Kreditvergabe unter Einhaltung unserer internen Risikostandards.
Weitere Informationen zur BG OST-SÜD finden Sie unter www.bgost.ch.
Todesfallrisikoversicherung
Die Todesfallrisikoversicherung richtet sich an Unternehmen, die eine Finanzierung bei der Sparkasse Schwyz AG abgeschlossen haben. Im Todesfall einer versicherten Schlüsselperson – beispielsweise eines Mitglieds der Geschäftsleitung – wird der vereinbarte Versicherungsbetrag an das Unternehmen ausbezahlt. Die Versicherung dient ausschliesslich der Risikoabsicherung und enthält keine Sparkomponente.
Ziel ist die Rückführung offener Verbindlichkeiten, damit die finanzielle Stabilität und das Weiterbestehen des Unternehmens im Todesfall der versicherten Person gewährleistet werden kann.